Verstöße gegen die Rechtsstaatlichkeit: EU geht gegen Ungarn vor

Verstöße gegen die Rechtsstaatlichkeit: EU geht gegen Ungarn vor

Stand: 27.04.2022 17:41 Uhr

Die Europäische Union geht wegen angeblicher Verstöße gegen die Rechtsstaatlichkeit gegen Ungarn vor. Dadurch könnte Ungarn die finanzielle Unterstützung in Milliardenhöhe entzogen werden.

Im langjährigen Rechtsstaatsstreit verstärkt die EU-Kommission das Tempo gegen Ungarn: Die Brüsseler Behörden haben den sogenannten Rechtsstaatsmechanismus gegen die Regierung in Budapest aktiviert.

Die Kommission hat heute ein entsprechendes Schreiben nach Budapest geschickt. Erstmals drohen Ungarn EU-Förderkürzungen in Milliardenhöhe. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen kündigte den Schritt Anfang April an, kurz nach der Wiederwahl des ungarischen Ministerpräsidenten Viktor Orban. Die EU verurteilt vor allem die Korruption in Ungarn und die illegale Verwendung von EU-Geldern.

„Steuergelder schützen“

Die Bundesregierung begrüßte den Schritt: „Der Rechtsstaat ist das Fundament unserer europäischen Heimat“, schrieb Europastaatsministerin Anna Luhrmann (Grüne) auf Twitter. „Ungarn muss das derzeitige Defizit entschieden und schnell beseitigen.“

Sozialdemokraten und Grüne im Europaparlament forderten den verspäteten Schritt: „Das Geld der Steuerzahler muss vor Rechtsstaatsverletzern und Demokratieabbauern geschützt werden“, schrieb die sozialdemokratische Fraktion auf Twitter.

Die Europäische Union besteht auf Demokratie und Grundrechten

Seit Anfang 2021 gilt der sogenannte EU-Rechtsstaatsmechanismus. Im vergangenen Jahr hat die EU in einer neuen Verordnung noch einmal festgelegt, was Rechtsstaatlichkeit genau bedeutet: Jede öffentliche Stelle muss sich „im Einklang mit geltendem Recht“ verhalten die Werte der Demokratie und die Achtung der Grundrechte.“ Die Europäische Union steht unter der Kontrolle unabhängiger und unparteiischer Gerichte.

Die Kritik an möglichen Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit konzentrierte sich lange Zeit auf Ungarn und Polen. Polen wird vorgeworfen, durch eine sogenannte Justizreform die Gewaltenteilung und eine unabhängige Justiz seines Landes zu untergraben.

EuGH weist Beschwerden zurück

Um den Schritt der EU zu blockieren, haben beide Länder den Rechtsstaatsmechanismus vor dem Europäischen Gerichtshof verklagt – ohne Erfolg. Das Gericht wies die Klage ab Und mit seinem Urteil vom Februar dieses Jahres legitimierte es die Möglichkeit, die finanziellen Mittel betroffener EU-Mitglieder zu kürzen.

Erforderliche Mehrheit im Europäischen Parlament

Aber es wird noch einige Zeit dauern, bis Ungarn wirklich Milliarden von Euro verschwenden kann. Nachdem die EU-Kommission den Prozess gestartet hat, muss nun der EU-Rat, also die Regierungschefs der Mitgliedsstaaten, mit Stimmenmehrheit und der Unterstützung des EU-Parlaments entscheiden, ob Haushaltsmittel und deren Anzahl gekürzt oder zurückgehalten werden.

Es muss von mindestens 15 Ländern unterstützt werden, in denen mindestens 65 Prozent der Bevölkerung in der Europäischen Union leben. Als betroffenes Land ist Ungarn bei der Abstimmung nicht stimmberechtigt. Zuvor hat Ungarn jedoch die Möglichkeit, Kritikpunkte zu kommentieren und Maßnahmen vorzuschlagen, um Missstände anzugehen, die die EU als vorhanden ansieht.

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