In den sozialen Medien kursiert derzeit die Meldung, dass ukrainische Flüchtlinge früher eine Rente erhalten könnten als deutsche Staatsbürger. Was ist das?
„Ab Juni zahlt Deutschland Renten an Ukrainer ab 57 Jahren“ – so lautet der Titel der Nachricht, die schon seit einiger Zeit auf Messenger-Diensten wie WhatsApp kursiert. Daher dürften Flüchtlinge in Deutschland deutlich früher eine Rente erhalten als die Deutschen selbst. Ist das wahr?
„Altersrenten können in Deutschland frühestens ab dem 63. Lebensjahr bei 35 Jahren Rentenrecht und nur mit Abschlägen bezogen werden“, heißt es in einem vorliegenden Sachverhaltsbericht des Bundesamtes für Rentenversicherung . t online im Voraus. Diese Regeln gelten auch für Flüchtlinge aus der Ukraine. Es gibt kein besonderes Gesetz.
Daher ist die Behauptung, dass ukrainische Flüchtlinge in der Bundesrepublik bis zu zehn Jahre vor deutschen Staatsbürgern Renten beziehen können, nicht wahr. Die Deutsche Rentenversicherung Bund sagt: „Das gesetzlich vorgeschriebene Renteneintrittsalter liegt je nach Art der Altersrente zwischen 63 und 67 Jahren.“
Auch Ausländer können einen Rentenanspruch erhalten
Grundsätzlich zahlt jeder sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer in Deutschland in die deutsche Rentenversicherung ein. Das bedeutet, dass Ausländer ebenso wie ukrainische Staatsbürger auch deutsche Rentenansprüche erhalten können. Anspruch auf eine Rente hat jedoch nur, wer seit mindestens fünf Jahren seine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung entrichtet und das vorgeschriebene Eintrittsalter erreicht hat.
Die folgende Tabelle zeigt, wann Sie abzugsfrei in Rente gehen können:
Aufnahme
Wer kann Rentenzeiten aus dem Ausland berechnen?
Sie können die für die jeweilige Rentenart erforderliche Mindestversicherungszeit auch dadurch erreichen, dass Sie deutsche Versicherungszeiten mit Zeiten in anderen Ländern addieren. Dies gilt für EU-Mitgliedstaaten, Island, Liechtenstein, Norwegen, die Schweiz, Großbritannien und Nordirland oder aus Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen hat.
Allerdings ist die Ukraine kein Mitgliedsstaat der Europäischen Union, sodass „europäische“ Regelungen bei der Prüfung von Rentenansprüchen keine Anwendung finden. Auch mit Deutschland besteht kein ratifiziertes Sozialversicherungsabkommen. Rentenrechtlich gilt die Ukraine als „nichtvertraglicher ausländischer Staat“. Das bedeutet, dass die Zeiten, die Sie in der Ukraine verbracht haben, bei der Berechnung der Mindestversicherungszeit für den Bezug einer Rente in Deutschland nicht berücksichtigt werden.
Die Deutsche Rentenversicherung Bund weist jedoch auf eine Ausnahme hin: Wer nach dem Bundesvertriebenengesetz als Spätheimkehrer anerkannt ist, kann sich Rentenversicherungszeiten in der Ukraine nach dem Auslandsrentengesetz als deutsche Versicherungszeiten anerkennen lassen. Dies betrifft jedoch nur eine sehr kleine Gruppe von Menschen. Und: Auch hier gelten die üblichen Altersgrenzen ab 63 Jahren.