Reden, Gesänge und Plakate: Der Chef des Gewerkschaftsbundes fordert die Pflicht zur deutschen Sprache bei Demonstrationen

Reden, Gesänge und Plakate: Der Chef des Gewerkschaftsbundes fordert die Pflicht zur deutschen Sprache bei Demonstrationen

Reden, Lieder und Plakate
JU-Präsident fordert, dass bei Demonstrationen Deutsch gesprochen werden muss

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Protest ja, aber bitte auf Deutsch. Das ist die Idee des Leiters des Jugendverbandes, Johannes Winkel. Dies soll in erster Linie dazu dienen, Beamte bei Demonstrationen zu unterstützen.

Der Vorsitzende der Jugendunion, Johannes Winkel, sprach sich angesichts antisemitischer Vorfälle bei pro-palästinensischen Demonstrationen für strengere Regeln aus. Man müsse die Gesetze nicht nur durchsetzen, man müsse sie auch ändern, sagte er der Welt. Reden, Gesänge, Plakate und Fahnen auf Demonstrationen müssen in deutscher Sprache verfasst sein. „Wie sonst sollen Beamte rechtswidrige Inhalte erkennen?“

Wer sich nicht daran hält, darf nicht demonstrieren. „Wer das trotzdem tut, begeht eine Straftat.“ Winkle sagte, das Strafrecht müsse konsequent angewendet werden. „Wer auf Veranstaltungen Hass gegen Juden schürt, begeht eine Straftat und muss bestraft werden. Demonstranten verhaften, ihre Personalien erfassen, Ermittlungen einleiten und zügig verurteilen.“ Seit dem Hamas-Angriff auf Israel am 7. Oktober kommt es immer wieder zu Protesten auf den Straßen Deutschlands.

Seitdem fanden in Deutschland und in vielen anderen Ländern zahlreiche pro-israelische und pro-palästinensische Demonstrationen statt. Bundesinnenministerin Nancy Viser sprach am Mittwoch von bisher 450 pro-palästinensischen Demonstrationen. Im Vergleich dazu gab es 413 pro-israelische Kundgebungen.

In Bayern wird der Slogan „Vom Fluss zum Meer“, der bei pro-palästinensischen Demonstrationen verwendet wurde, künftig auf den Prüfstand gestellt. Das sagte der Münchner Staatsanwalt Andreas Frank am Samstag der Süddeutschen Zeitung. Wer öffentlich Propagandamaterial verbotener Organisationen verwendet, wird nach § 86a StGB strafrechtlich verfolgt.

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