HMS Queen Elizabeth: Der Flugzeugträger stoppt in letzter Minute seinen Start für NATO-Manöver

HMS Queen Elizabeth: Der Flugzeugträger stoppt in letzter Minute seinen Start für NATO-Manöver

„HMS Queen Elizabeth“
Der Flugzeugträger stoppt in letzter Minute den Abflug zu NATO-Manövern

Der britische Flugzeugträger HMS Queen Elizabeth soll heute auslaufen, um an der großen NATO-Übung „Steadfast Defender“ teilzunehmen. Aber kurzfristig wird daraus nichts werden. Für einen (königlichen) Ersatz ist bereits gesorgt. Aber auch hier gab es in der Vergangenheit technische Probleme.

Der britische Flugzeugträger HMS Queen Elizabeth kann wegen eines technischen Problems nicht an der größten NATO-Übung seit Jahrzehnten teilnehmen. Die Royal Navy gab bekannt, dass der Abflug in letzter Minute gestoppt wurde. Vizeadmiral Andrew Burns sagte laut der britischen Nachrichtenagentur: „Bei routinemäßigen Inspektionen vor dem Abflug gestern wurde ein Problem mit der Kupplung an der Steuerbord-Propellerwelle der HMS Queen Elizabeth festgestellt.“ „Das Schiff wird also am Sonntag nicht abfahren.“

Die Marine gab am Freitag bekannt, dass „Queen Elizabeth“ heute abreisen wird. Stattdessen soll nun das Schwesterschiff HMS Prince of Wales an der Übung teilnehmen. Beide Flugzeugträger wurden erst vor wenigen Jahren in Dienst gestellt.

Und nun kommt es bereits zum zweiten großen Misserfolg: Vor anderthalb Jahren musste die „Prince of Wales“ ihren Flug zu gemeinsamen Übungen mit der US-amerikanischen und kanadischen Marine nach wenigen Meilen nahe der Isle of Wight vor Südengland absagen aufgrund einer Beschädigung der Propellerwelle. Ein Sprecher des Verteidigungsministeriums in London sagte, es bestehe kein Zusammenhang zwischen den beiden Problemen.

Es wird erwartet, dass bis Ende Mai etwa 90.000 Soldaten an einer großen NATO-Übung namens „Steadfast Defender“ teilnehmen. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur handelt es sich um einen russischen Angriff auf das Territorium der Alliierten, der zur Ausrufung des sogenannten Bündniszustands nach Artikel 5 des NATO-Vertrags führen wird. Letzteres regelt die Pflicht zur Hilfeleistung im Bündnis und legt fest, dass ein bewaffneter Angriff gegen einen oder mehrere Verbündete als Angriff gegen alle gilt.

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