Gesetzesänderungen in Italien könnten für Radurlauber kostspielig werden

Gesetzesänderungen in Italien könnten für Radurlauber kostspielig werden
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Fahrradurlauber müssen in Italien derzeit vorsichtig sein. Laut ADAC hat sich der rechtliche Status von Heckträgern geändert. Es droht ein Bußgeld von bis zu 345 Euro.

Italien ist eines der beliebtesten Urlaubsziele der Deutschen. Kein Wunder, dass für fast jeden Geschmack etwas dabei ist: Berge für Wanderer, Strände für Sonnenanbeter, Meer für Wasserratten – und jede Menge gutes Essen für Feinschmecker. Ein weiterer wichtiger Faktor: Sie können von Deutschland aus dorthin fahren. Vorab sollten Sie sich nicht nur mit den Mautgebühren, sondern auch mit den dort geltenden Verkehrsregeln vertraut machen. Manche Verstöße können in Italien teuer werden. Wenn Sie zum Beispiel „unnötig“ die Klimaanlage eingeschaltet lassen – auch das Rauchen im Auto kann mit einem saftigen Bußgeld geahndet werden, wenn schwangere Frauen oder Kinder an Bord sind. Nun gibt es eine weitere Bußgeldquelle – sie betrifft Urlauber, die mit einem Heckträger reisen.

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Für übergroße Ladung: In Italien sind Warnschilder am Heck des Fahrzeugs Pflicht

In Deutschland sind Autofahrer dazu verpflichtet, eine „rote Flagge“ (o.ä.) auf den transportierten Gütern anzubringen, wenn diese mehr als 1 Meter über das Fahrzeugende hinausragen. In Italien hingegen ist ein rot-weißes Warnschild vorgeschrieben, wenn etwas zu lange transportiert oder ein Heckfahrradträger verwendet wird. wieder Automobile Club of Europe (ACE) Er erklärt, dass das Warnschild aus Metall bestehen, mindestens 50 x 50 cm groß sein und rot-weiße Reflexstreifen enthalten muss. Wer sich nicht daran hält, muss mit einem Bußgeld von 80 Euro rechnen.

Wer sein Fahrrad auf dem Heckträger eines Autos nach Italien transportieren möchte, sollte sich das gut überlegen, empfiehlt der ADAC. (Avatar) © M.Zettler/Imago

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Neuregelungen für Heckträger in Italien ab 2023 wurden vorerst zurückgezogen

Marka Marka Adak Laut dieser Verordnung wurde diese Regelung jedoch im August 2023 geändert: Wer einen Heckträger (der Experten zufolge besonders für E-Bikes zu empfehlen ist) mit wiederkehrendem Kennzeichen und eigener Beleuchtung nutzt, darf dies tun ohne dieses Warnzeichen. Nach Angaben des Automobilclubs wurde diese Entscheidung jedoch zunächst aufgehoben, da viele Gepäckträgerhersteller gegen die Gesetzesverschärfung vorgingen. Derzeit gilt wieder die alte Regelung, wonach auch bei doppelten Kennzeichen ein Warnschild erforderlich ist. Die Regelung gilt nicht nur für Fahrräder: Wer Skier oder Snowboards auf dem Gepäckträger transportiert, muss auch das Board anschnallen.

Der ADAC rät Radurlaubern zur Vorsicht: In Italien ist derzeit ein Bußgeld von bis zu 345 Euro möglich

Allerdings müssen Fahrradurlauber in Italien jetzt besonders vorsichtig sein. Gemäß der italienischen Straßenverkehrsordnung darf der Hinweis „Schwer erkennbare Ladung“ nicht über die Breite der Rücklichter hinausragen. Und zwar laut Adak Der italienische Gesetzgeber interpretiert Fahrräder nun so. Da es derzeit noch keine Rechtssicherheit gibt, sollten Reisende laut Automobilclub gut abwägen, ob sie mit einer so „sehr geräumigen“ Ladung nach Italien fahren wollen. Wenn sich ein italienischer Verkehrspolizist darüber aufregt, kann das sehr kostspielig werden: Es droht ein Bußgeld von bis zu 345 Euro.

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