Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt Polen zum dritten Mal wegen Justizreform

Zum dritten Mal innerhalb von drei Monaten hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) Polen Er wurde wegen seiner Justizreform verurteilt. Straßburger Richter fanden am Donnerstag die Ernennung von Mitgliedern einer umstrittenen Disziplinarkammer in den Obersten Gerichtshof Polens „inakzeptabel von der Legislative und Exekutive betroffen“. Dieser „grundlegende Verstoß“ stellt die Legitimität des Gremiums ernsthaft in Frage.

Die rechtsnationale Regierungspartei Recht und Gerechtigkeit hat 2018 die Disziplinarkammer eingerichtet. Sie ist für Disziplinarmaßnahmen gegen Richter zuständig und kann diese auch suspendieren. Die PiS gibt vor, gegen Korruption und sonstiges Fehlverhalten sowie gegen das „Erbe des Kommunismus“ in der Justiz zu arbeiten.

Die Europäische Kommission und andere Kritiker werfen der Regierung in Warschau vor, die Unabhängigkeit der Justiz und die Gewaltenteilung zu untergraben. Nach einer Beschwerde der Kommission Der Europäische Gerichtshof hat letzte Woche entschieden In Luxemburg (EuGH) verstößt die Disziplinarinstanz gegen EU-Recht.

Luxemburger Richter kritisierten auch die mangelnde politische Unabhängigkeit der Disziplinarinstanz. Ein weiteres Problem besteht darin, dass rein materielle Gerichtsentscheidungen als Disziplinarvergehen und strafbar eingestuft werden können. Dies ermögliche „politische Kontrolle von Gerichtsentscheidungen“ und „Ausübung von Druck auf Richter“.

Richter des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg prüften die polnische Regelung aufgrund einer Beschwerde eines Rechtsanwalts auf ihre Vereinbarkeit mit der Europäischen Menschenrechtskonvention. Sie kamen zu dem Schluss, dass die Disziplinarinstanz keine juristische Person im Sinne des Abkommens sein könne, und verurteilten Polen zur Zahlung von 15.000 Euro Entschädigung an den Anwalt – ein relativ hoher Betrag im Verhältnis zur Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte Rechte.

Weitere Klagen anhängig

Beim Menschenrechtsgerichtshof sind weitere Verfahren wegen der polnischen Justizreform anhängig, und es gibt insgesamt 38 Fälle. Bereits im Mai hatte das Gericht Polen wegen der „unregelmäßigen“ Ernennung eines Verfassungsrichters angeklagt. Im Juni folgten die Entlassung von zwei Richtern.

Auch bei Justizreformen und anderen Punkten in vielen Verfahren streiten sich die EU-Institutionen mit Warschau. Am Dienstag stellte die Brüsseler Kommission der polnischen Regierung ein Ultimatum: Bis zum 16. August müsse sie erklären, wie sie EU-Rechtsentscheidungen zur Disziplinarinstanz nachkommen werde. Andernfalls droht ein Bußgeld.

Die PiS-Regierung ist von den verschiedenen Maßnahmen und Verurteilungen bislang nicht betroffen.

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