Trump scheitert mit seinem Antrag, den Fall abzuweisen

Trump scheitert mit seinem Antrag, den Fall abzuweisen

Donald Trump versucht ständig, mit neuen Petitionen die Strafverfolgung gegen ihn zu verzögern oder zu blockieren. Er scheiterte in Georgia.

Erneute Niederlage für Donald Trump: Erst wurde sein Versuch, den geheimen Geldprozess gegen ihn in New York zu verschieben, abgelehnt, nun hat auch ein Gericht in Georgia den Ex-Präsidenten abgewiesen. In einem weiteren Verfahren dürfte es Probleme mit der Kaution in Höhe von 175 Millionen US-Dollar geben.

Der für das Wahlbetrugsverfahren gegen Donald Trump im US-Bundesstaat Georgia zuständige Richter lehnte einen Antrag des ehemaligen Präsidenten ab, das Verfahren aus verfassungsrechtlichen Gründen einzustellen. Trumps Anwälte argumentierten, dass in diesem Fall der Erste Zusatzartikel zur US-Verfassung gelte, der unter anderem die Meinungsfreiheit in den USA schütze.

Richter Scott McAfee wies dieses Argument jedoch zurück, wie amerikanische Medien immer wieder unter Berufung auf Gerichtsdokumente berichteten. McAfee begründete seine Entscheidung mit den Worten: „Selbst wichtige politische Äußerungen sind nicht vor Strafverfolgung geschützt, wenn der Verdacht besteht, dass sie für ein kriminelles Verhalten verwendet werden.“

Vorwurf: Trump habe versucht, das Wahlergebnis zu ändern

Nur eine Jury kann entscheiden, ob hinter den Aussagen von Trump und seinen Mitangeklagten eine kriminelle Absicht steckt. Trump und mehrere andere werden in Georgia wegen ihrer Versuche angeklagt, die Ergebnisse der Präsidentschaftswahl 2020 im Bundesstaat zu kippen.

Der Republikaner hatte damals gegen den Demokraten Joe Biden verloren und versuchte später auf verschiedene Weise, den Wahlausgang zu ändern, unter anderem durch Druck auf politische Führer auf Bundesebene und in Bundesstaaten wie Georgia. Einige von Trumps ehemaligen Mitarbeitern einigten sich nach der Anklageerhebung mit der Staatsanwaltschaft und bekannten sich schuldig. Der 77-Jährige will nach der Präsidentschaftswahl im November ins Weiße Haus zurückkehren.

Trump steht vor potenziellen Problemen bezüglich seiner Freilassung auf Kaution

Am Montag stellte Trump in einem weiteren Prozess in New York kurz vor Ablauf der Frist eine Kaution in Höhe von 175 Millionen US-Dollar fest. Dabei geht es um Betrugsvorwürfe gegen ihn und Mitglieder seines Unternehmens, der Trump Organization. Ihm wurde die Beschlagnahme eines Teils seines Eigentums als Sicherheit angedroht. Aber die Knight Insurance Company intervenierte und hinterlegte den Betrag. Wie Newsweek nun berichtet, gab es am Mittwoch einen Eintrag in Gerichtsdokumenten: „Kaution verweigert.“ Hintergrund soll gewesen sein, dass Trumps finanzielle Verhältnisse erwähnt wurden. Entscheidend für die Einzahlung ist der Zustand des Vermögens der Person, die die Einzahlung vornimmt, also der Knight Insurance Company.

Die Angaben scheinen korrigiert worden zu sein, doch nach Angaben von MSNBC soll die Generalstaatsanwaltschaft ein Memorandum vorgelegt haben. Ziel ist es, die Vermögenswerte der Knight Insurance genauer zu untersuchen. Sollte sich herausstellen, dass das Unternehmen den Betrag nicht garantieren kann, scheitert Trumps Vereinbarung über die Reduzierung der Kaution und er muss die gesamten 355 Millionen US-Dollar zahlen, die ihm auferlegt wurden, bevor er Berufung einlegen kann.

Der Schweigegeldprozess wird nicht verschoben

Im Prozess gegen Trump wegen einer illegalen Zahlung an das Model Storm Daniels haben die Anwälte des ehemaligen Präsidenten am Mittwoch eine weitere Niederlage erlitten: Der Prozess in New York wird nicht verschoben. Richter Juan Mercan entschied so. Anfang März forderten Trumps Anwälte, den Beginn des Prozesses auszusetzen, bis eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs über die mögliche Immunität des ehemaligen Präsidenten ergangen sei. CNN zitierte den Richter mit den Worten, Trump habe „zahllose Möglichkeiten“, seine Immunität durchzusetzen. Eigentlich hätte der Prozess Ende März beginnen sollen, doch die Staatsanwaltschaft legte neue Unterlagen vor. Als Termin steht nun der 15. April fest.

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