TDLC stimmt einer Vereinbarung zwischen FNE und Latam-Delta zum Schutz des freien Wettbewerbs zu | Wirtschaft

Ziel des außergerichtlichen Vergleichs ist es, den freien Wettbewerb auf den von diesen Fluggesellschaften betriebenen Strecken zu schützen und zu schützen. Dies basiert auf den Risiken, die sich aus bestimmten vertraglichen und strukturellen Verbindungen zwischen Delta und LATAM ergeben, die sich aus einer im September 2019 unterzeichneten Rahmenvereinbarung ergeben.

Verteidigungsgericht für freien Wettbewerb (TDLC) hat einer zwischen der Staatsanwaltschaft (FNE) und den Fluggesellschaften Delta und Latam unterzeichneten außergerichtlichen Vereinbarung zugestimmt, die mehrere vereinbarte Minderungsmaßnahmen enthält.

Ziel ist es, den freien Wettbewerb auf den Strecken, auf denen diese Fluggesellschaften verkehren, zu schützen und zu schützen. Dies basiert auf den Risiken, die sich aus bestimmten vertraglichen und strukturellen Verbindungen zwischen Delta und LATAM ergeben, die sich aus einer im September 2019 unterzeichneten Rahmenvereinbarung ergeben.

strategische Allianz

Die Vereinbarung zwischen diesen beiden Unternehmen zielt darauf ab, die Effizienzrisiken zu mindern, die sich aus dem Erwerb einer 20%-Minderheitsbeteiligung am Kapital von LATAM durch Delta ergeben.

Dies ergibt sich aus einer strategischen Allianz oder einem Joint Venture und Vereinbarungen zur gemeinsamen Nutzung von Straßenverkehrsordnungen zwischen den Vereinigten Staaten und Kanada sowie zwischen einigen südamerikanischen Ländern mit den Vereinigten Staaten.

Sie haben auch die Risiken angepasst, die sich aus der Zugänglichkeit lateinamerikanischer Finanzinformationen ergeben könnten, da Delta zu einem indirekten Gläubiger der anderen Fluggesellschaft geworden ist.

„Sie schützen den freien Wettbewerb“

Laut FNE bergen die strukturellen und vertraglichen Verbindungen zwischen den Fluggesellschaften auf einigen der analysierten Strecken Risiken, aber die in einer außergerichtlichen Vereinbarung enthaltenen Maßnahmen sind angemessen, wirksam und in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgeführten Risiken.

In seiner Entscheidung stellte das TDLC fest, dass die in der Vereinbarung eingegangenen Verpflichtungen „Verhaltensminderungsmaßnahmen darstellen“. Schutz des freien Wettbewerbs Da es verhältnismäßig und angemessen ist, die wettbewerbswidrigen Risiken zu mindern, die während der FNE-Untersuchung aus Minderheitserwerben und der Reorganisation der Vermögenswerte von Latam, JVA und ACC ermittelt wurden“, schließt er.

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