Ist Roldogen nur ein Strohmann?
Banker aus „Putins Geldbörse“ vor Gericht in Zürich
27. Mai 2024 um 13:03 Uhr
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Eine Bank in der Schweiz verwaltet Millionenbeträge für einen russischen Musiker. Es besteht kein Zweifel, woher Putins Freund Sergej Roldugin so viel Geld hat. Vier Banker verurteilt. Die Männer legen nun Berufung ein. Sie bestreiten diese Vorwürfe und fordern Freispruch.
In Zürich hat das Berufungsverfahren um die mutmaßlichen Vermögenswerte des russischen Präsidenten Wladimir Putin begonnen. Vier ehemalige Mitarbeiter der Schweizer Tochtergesellschaft der russischen Bank Gazprom, die sich in Liquidation befindet, beantragten beim Obersten Gerichtshof die Aufhebung des bisherigen Urteils. Im März 2023 kam das Bezirksgericht Zürich zum Schluss, dass Banker kein Interesse an der Eröffnung und Führung von Konten für den Musiker Sergei Roldugin gezeigt hätten.
Die Angeklagten haben nicht sorgfältig genug geprüft, ob die Millionen des Instituts tatsächlich im Besitz von Roldugin waren. Der Gerichtspräsident erklärte, dass es in dem Fall nicht um die Frage gehe, wem das Geld gehöre und ob es aus illegalen Quellen stamme. „Die einzige Frage in diesem Verfahren ist, ob die erforderlichen Klarstellungen erfolgt sind.“ Das Amtsgericht hatte gegen die vier Angeklagten Geldstrafen zwischen 48.000 und 540.000 Franken verhängt, die innerhalb von zwei Jahren fällig werden, wenn den Männern erneut etwas nachgewiesen wird.
Die Angeklagten bestreiten diese Vorwürfe und fordern Freispruch. Es gab keinen Grund, an Roldugins wirtschaftlicher Verdienst zu zweifeln, so dass keine eingehenden Untersuchungen erforderlich waren. Im Jahr 2014 wurden zwei Konten bei der Gazprombank in Zürich eröffnet, bei denen Roldugin als wirtschaftlich Berechtigter genannt wurde. Medienberichten zufolge ist der russische Cellist und Orchesterdirigent der Pate einer von Putins Töchtern, so die Anklage. Kurz nach dem russischen Angriff auf die Ukraine wurde er auf die Schweizer Sanktionsliste gesetzt. Der Liste zufolge ist Roldugin in Moskau als „Putins Geldbörse“ bekannt.
Nach Ansicht der Anklage ist es unzumutbar, dass ein Musiker über so große Beträge verfügt. Es ist ein Strohmann. Banken in der Schweiz sind verpflichtet, Geschäftsbeziehungen abzulehnen oder abzubrechen, wenn ernsthafte Zweifel an der Identität des Vertragspartners bestehen. Laut der Anklageschrift des Amtsgerichts haben die vier Bankiers nicht die erforderlichen Erklärungen abgegeben und die Konten bis September 2016 weitergeführt. Die Anhörung ist für einen Tag angesetzt. Die drei Richter werden ihr Urteil voraussichtlich frühestens am Abend fällen und verkünden. Das nächste Beispiel ist das Bundesgericht, das höchste Schweizer Gericht.