Klimaschutz: Frankreich verbietet viele Inlandsflüge

Stand: 21.07.21 09:25

Das französische Parlament hat ein umfassendes Gesetzespaket zum Klimaschutz verabschiedet. Inlandflüge werden künftig verboten, wenn eine alternative Zugverbindung für maximal 2,5 Stunden besteht.

Nach monatelangen kontroversen Debatten hat das französische Parlament ein umfassendes Gesetzespaket zum Klimaschutz verabschiedet. Nach dem Senat stimmte auch die Nationalversammlung für den Regierungsvorschlag. Es sieht unter anderem das Verbot einiger Inlandsflüge vor. Darüber hinaus wird ein neues Verbrechen namens „Umwelt-Genozid“ geschaffen, das vorsätzliche Umweltschäden auf nationaler Ebene kriminalisiert.

Die Regierung von Präsident Emmanuel Macron betrachtet das Gesetz als „Umweltwende“. Auf der anderen Seite werfen Umweltgruppen und Oppositionssektionen der Regierung vor, eine Chance zu verpassen. Das Gesetz verbietet Kurzstreckenfahrten innerhalb Frankreichs, wenn es eine alternative Zugverbindung von nicht mehr als zweieinhalb Stunden gibt. Anschlussflüge und Auslandsgespräche sind ausgeschlossen

Liste der wöchentlichen Gemüse in Kantinen

Bei einer Verurteilung wegen „Umwelt-Genozid“ drohen den Tätern bis zu zehn Jahre Haft und Geldstrafen von bis zu 4,5 Millionen Euro. Dies bestraft beispielsweise die vorsätzliche Verschmutzung eines Flusses oder der Luft. Das Klimapaket bietet außerdem Prämien beim Kauf von Elektrofahrrädern, ein wöchentliches vegetarisches Menü in Kantinen und ein Werbeverbot für fossile Brennstoffe wie Gas oder Kohle.

Die 146 Punkte des Gesetzespakets gehen auf Vorschläge eines Bürgerklimarats zurück, den Präsident Macron als Reaktion auf die „Gelbwesten“-Proteste 2018 und 2019 einberufen hat. Einige wichtige Vorschläge wie ein Klimareferendum oder die Herabsetzung des Tempolimits auf Autobahnen von derzeit 130 auf 110 Stundenkilometer hat die Regierung jedoch abgelehnt.

Das Gesetz soll Frankreich helfen, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um 40 % gegenüber dem Niveau von 1990 zu reduzieren. Anfang Juli gab das Oberste Verwaltungsgericht Frankreichs dem Land neun Monate Zeit, um geeignete Maßnahmen zu ergreifen.

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