Innsbruck: Soll Sohn ertrunken haben: Leons Vater (6) noch im Gefängnis | regional

Innsbruck: Soll Sohn ertrunken haben: Leons Vater (6) noch im Gefängnis |  regional

innsbruck – Alle Hoffnungen der Familie des ertrunkenen Leon (†6) waren vergebens: Sein Vater, Florian A. (38), aus Deutschland kommend, wird noch in Innsbruck festgehalten!

Trotz der Klage des Verteidigers hat das Oberlandesgericht Innsbruck am Montag den dringenden Mordverdacht gegen den Fitnesstrainer aus Widring (Tirol) bestätigt.

Florian A. wurde Anfang März von den Behörden wegen Mordes und Urkundenfälschung festgenommen und inhaftiert. Am 28. August 2022, gegen 4 Uhr morgens, ging er mit seinem Sohn Leon, der an einem seltenen Eichhörnchen-Syndrom leidet, im Stadtpark von St. Johann in Tirol spazieren, als ihn nach eigenen Angaben ein Unbekannter schlug. Sein Handy und seine Brieftasche wurden ihm abgenommen.

Dass Leon bewusstlos aus der Kutsche ausgestiegen und in die tosende Kitzbüheler Trasse gestürzt sein musste, glaubten die Ermittler des Landeskriminalamts Tirol nach über sechs Monaten Ermittlungen jedoch nicht – sie gingen nun davon aus, dass der Vater seinen abgeworfen hatte Sohn hinein.

Sein Motiv: Mitleid mit dem schwerkranken Jungen!

Anwalt des Fitnesstrainers: „Er hat seinen Sohn nicht getötet!“

„Mein Mandant weist den Vorwurf gegen ihn weiterhin entschieden zurück“, sagte Verteidiger Hubert Stanglchner am Montag zu BILD. Er hat seinen Sohn nicht getötet. Der Beschwerde seines Mandanten gegen die Verhängung der Sicherungsverwahrung gab das OLG Innsbruck jedoch nicht statt.

Stanglechner: „Das Gericht hat die Verdunkelungsgefahr und die Gefahr der Begehung einer Straftat begründet. Es besteht die Gefahr, dass mein Mandant die Wahrheitsfindung erschwert und in Zukunft ähnliche Taten begeht.“

Der kleine Leon litt an einer seltenen Behinderung, die ihm das Gehen erschwerte

Foto: leonandfriends.org

Im Klartext: Die Justiz befürchtet, dass Florian A. die Zeugen beeinflusst und erneut gewalttätig wird. Stanglechner hält diesen Verdacht für „lächerlich“. „Diese Entscheidung widerspricht der aktuellen Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs, wonach konkrete Anhaltspunkte vorliegen müssen, um die Gründe für die Festnahme anzunehmen.“

Weitere Schritte gegen die Behörden kündigte Stanglechner jedoch nicht an. Damit bleibt Florian A. voraussichtlich bis zum Prozess wegen Mordes vor dem Landesgericht Innsbruck in Untersuchungshaft. Andererseits hofften seine Frau und seine Tochter auf eine baldige Heimkehr und würden ihn laut Anwalt weiter unterstützen. „Er hat die Unterstützung seiner Frau und seiner gesamten Familie, aber er ist von dieser persönlichen Unterstützung abgeschnitten“, sagte der Anwalt zu BILD.

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