Höchststrafe für „Randalierer“: Gericht verurteilt Demonstranten im Iran zum Tode

Höchststrafe für „Randalierer“: Gericht verurteilt Demonstranten im Iran zum Tode

Höchststrafe für „Randalierer“
Ein Gericht im Iran verurteilt einen Demonstranten zum Tode

Schätzungen zufolge hat das iranische Regime in den vergangenen zwei Monaten im Rahmen der landesweiten Proteste fast 15.000 Menschen festgenommen. Ihnen drohen die härtesten Strafen. Ein Revolutionsgericht hat nun die Todesstrafe über einen Demonstranten verhängt.

Ein Revolutionsgericht im Iran hat einen Demonstranten vor dem Hintergrund der Anti-Regime-Proteste im Land zum Tode verurteilt. Fünf weitere Personen wurden zu langjährigen Haftstrafen verurteilt. Justizbehörden sagten einem Bericht der Nachrichtenagentur der Islamischen Republik Iran zufolge, dass das Todesurteil am heutigen Sonntag gegen „Randalierer“ verhängt wurde, weil sie eine staatliche Einrichtung in Brand gesteckt und die nationale Sicherheit gefährdet hatten. Details der verurteilten Person wurden nicht bekannt gegeben.

Außerdem wurden fünf weitere Personen wegen Ordnungswidrigkeiten und Störung des öffentlichen Friedens zu Freiheitsstrafen zwischen fünf und zehn Jahren verurteilt. Die Urteile können also noch angefochten werden. Die Todesstrafe wird im Iran üblicherweise durch den Strang vollstreckt. Nach Angaben der Menschenrechtsorganisation Amnesty International wurden im vergangenen Jahr mindestens 314 Menschen im Iran hingerichtet.

Nach Schätzungen von Menschenrechtlern wurden bei den seit fast zwei Monaten andauernden Protesten etwa 15.000 Demonstranten festgenommen. Die Regierung in Teheran bestätigte diese Zahlen nicht, nannte aber auch keine weiteren Zahlen. Nach Angaben der US Human Rights Activists News Agency (HRANA) wurden bei den Protesten mindestens 330 Menschen getötet.

Die Europäische Union bereitet das nächste Sanktionspaket vor

Medienberichten zufolge hat eine große Mehrheit der iranischen Parlamentsabgeordneten in der vergangenen Woche eine Erklärung abgegeben, in der sie die Teilnehmer der landesweiten Proteste des „Krieges gegen Gott“ bezichtigten und ähnliche Strafen von der Justiz forderten. Auch der Vorwurf des „Krieges gegen Gott“ kann nach islamischem Recht zur Todesstrafe führen – dies wurde im In- und Ausland evaluiert. Das Parlament selbst bestritt jedoch später die Echtheit der Erklärung und sprach von einer Fälschung des Dokuments.

Angesichts der massiven Menschenrechtsverletzungen im Iran wollen die Länder der Europäischen Union am Montag ein neues Sanktionspaket beschließen. Mehrere Diplomaten bestätigten, dass der Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten in Brüssel den Plänen am Freitag einstimmig zugestimmt habe. Die offizielle Entscheidung soll am Montag folgen. Konkret sollen 31 Personen und Institutionen von den Strafmaßnahmen betroffen gewesen sein.

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