Finanzgesetz 2022: Die neue Einkommensteuerkennzahl

Einkommenssegmente für die neue Skala sind an den Anstieg der Verbraucherpreise indexiert (Photo Credit: Fotolia)

Einkommenssegmente für die neue Skala sind an den Anstieg der Verbraucherpreise indexiert (Photo Credit: Fotolia)

Das Finanzierungsgesetz 2022 wurde am 22. September vorgelegt. Zu den ausgewiesenen Maßnahmen gehört der Ertragsteuerplan 2022. Erläuterungen.

Das Finanzgesetz 2022 (PLF 2022) wurde am 22. September eingeführt. Zu den aufgezeigten Maßnahmen gehört die Einkommensteuertabelle 2022, die ab der im Frühjahr 2022 abgegebenen Einkommensteuererklärung zur Anwendung kommt und zur Berechnung des fälligen Steuersaldos für das Einkommen 2021 herangezogen wird.

Finanzierungsrechnung 2022

Gemäß Finanzgesetz 2021 werden die Einkommensklassen in der neuen Tabelle nach dem Anstieg der Verbraucherpreise (ohne Tabak) geordnet. Dies ist eine gute Nachricht für die Steuerzahler, denn der für 2021 prognostizierte Anstieg der Verbraucherpreise (ohne Tabak) beträgt 1,40 %. Damit wurden die Einkommensteuerklassen für 2022 um 1,40 % gegenüber 0,20 % im Vorjahr erhöht. Ziel dieses Indikators ist es, die Inflationseffekte auf der Ebene der Haushaltssteuern zu neutralisieren.

Einkommensteuerprogression 2022

Somit sieht die im Geschäftsplan 2022 vorgeschlagene Einkommensteuermaßnahme für 2022 wie folgt aus:

  • Teil des steuerpflichtigen Einkommens* unter 10.225 € (10.084 € im Jahr 2021): 0 %
  • Teil des zu versteuernden Einkommens* zwischen 10.225 € und 26.070 € (10.085 € bis 25.710 € im Jahr 2021): 11 %
  • Teil des zu versteuernden Einkommens* zwischen 26.070 € und 74.545 € (25.711 € bis 73.516 €): 30 %
  • Teil des steuerpflichtigen Einkommens* zwischen 74.545 € und 158.122 € (73.517 € bis 158.122 €): 41%
  • Teil des zu versteuernden Einkommens* größer als 160.336 € (158.122 € im Jahr 2021): 45 %

* Steuerpflichtiger Einkommensanteil der Aktie

Damit erhöht sich die Obergrenze für die Familienaufteilung (allgemeiner Fall) auf 1.592 Euro je halbe Aktie.

Wir müssen auf die Verabschiedung des PLF 2022 warten, bis die Skala endgültig ist.

Steuerpflichtig sind Personen, die ganzjährig Einkünfte über 10.225 € je Anteil (statt 10.084 € im Vorjahr) angeben.

Wie wird die Einkommensteuer berechnet?

Der erste Schritt ist die Berechnung des zu versteuernden Nettoeinkommens. Dies entspricht Gehältern und sonstigen Einkünften, von denen wir 10 % der beruflichen Ausgaben (oder sogar der tatsächlichen Ausgaben), abzugsfähige Ausgaben (Unterhalt, Altersvorsorge usw.) und einige Zulagen abziehen.

Das steuerpflichtige Einkommen für jede Einheit wird dann berechnet, indem das steuerpflichtige Nettoeinkommen durch die Anzahl der Anteile der Steuerfamilie geteilt wird. Dann wenden wir die Skala darauf an. Durch Multiplikation des Ergebnisses mit der Anzahl der Anteile des Familienquotienten erhalten wir den Betrag der Einkommensteuer.

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