Einschränkung der Informationsrechte: Orban hält sich an das LGBTQ-Gesetz

Stand: 24.06.2021 17:40 Uhr

Der ungarische Premierminister Orban hält an seinem umstrittenen Gesetz zum Verbot von LGBT-Inhalten fest. Es ist bereits in Kraft getreten. Einige EU-Länder fordern nun, dass Orban klare Grenzen aufzeigt.

Der ungarische Ministerpräsident Viktor Orban hat die Rücknahme eines umstrittenen Gesetzes zur Einschränkung der Informationsrechte junger Menschen in Bezug auf Homosexualität und Geschlechtsumwandlung ausgeschlossen. Orban sagte kurz vor Beginn eines EU-Gipfels in Brüssel, das Gesetz sei bereits verabschiedet und in Kraft getreten.

Das letzte Woche vom ungarischen Parlament verabschiedete Gesetz sieht ein Verbot von Büchern, Filmen und anderen Medien vor, die Kindern und Jugendlichen zur Verfügung stehen, die ein anderes Geschlecht als das Gegenteil darstellen. Außerdem ist Werbung verboten, in der Homosexuelle oder Transsexuelle als Teil des normalen Lebens erscheinen.

17 EU-Länder protestierten

Orban weigerte sich erneut, die neuen Regelungen zu kritisieren. Das Gesetz gewährleiste, dass Eltern ausschließlich entscheiden können, wie sie die sexuelle Erziehung ihrer Kinder gestalten wollen. Es richtet sich nicht gegen Homosexualität. Orban sagte, er setze sich für die Rechte von Homosexuellen ein.

Die EU-Kommission und viele EU-Länder sehen das Gesetz als Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung an. 17 Länder protestierten gegen das Gesetz, weshalb es auch beim EU-Gipfel diskutiert werden soll.

Asselborn: „Man muss Urban das Limit zeigen“

Der luxemburgische Außenminister Jean Asselborn erwartet angesichts des umstrittenen Gesetzes eine klare Antwort von der Europäischen Union. Asselborn sagte dem Radio NDR-Informationen.

In Urban „gehen Hopfen und Gerste verloren“, sagte Asselborn. Er gehe davon aus, dass Orban „den europäischen Weg nicht mehr gehen wird“. Das Gesetz ist eine Schande und richtet sich eindeutig gegen heterosexuelle Menschen. „Aber er ist zu feige, das zu sagen.“

EU-Länder sind über die Folgen gespalten

Als mögliche Folgen bezeichnete Asselborn das Einfrieren von EU-Hilfszahlungen und den Entzug des Stimmrechts. Klagen gegen Ungarn nach Artikel 7 der EU-Verträge, die zum Entzug des Stimmrechts führen könnten, sind jedoch seit Jahren mangels ausreichender Mehrheit in anderen EU-Staaten ins Stocken geraten.

Ein neuer Rechtsstaatlichkeitsmechanismus wurde im EU-Haushaltsrecht noch nicht umgesetzt, da Ungarn und Polen dagegen beim Europäischen Gerichtshof Berufung eingelegt haben.

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