Trump darf bei den Vorwahlen im US-Bundesstaat Maine nicht antreten
Donald Trump wurde für eine zweite Amtszeit von der Präsidentschaftsvorwahl ausgeschlossen. Der zuständige Beamte verwendet zusätzliches Material, das zuvor noch nicht verwendet wurde. Nun dürfte sich die Justiz bald mit der Entscheidung befassen.
DRDer frühere US-Präsident Donald Trump darf nicht an den Präsidentschaftsvorwahlen seiner Partei in Maine teilnehmen. Das höchste Wahlgremium im US-Bundesstaat Maine hat dem republikanischen Präsidentschaftskandidaten die Teilnahme an den Vorwahlen für die im nächsten Jahr geplanten US-Präsidentschaftswahlen untersagt.
Die Demokratin Sheena Bellows, Außenministerin von Maine, entschied, dass Trump den Aufstand angestiftet habe, als er falsche Behauptungen über Wahlbetrug bei der Wahl 2020 verbreitete, und forderte dann seine Anhänger auf, zum Kapitol zu marschieren, um die Gesetzgeber daran zu hindern, für eine Bestätigung zu stimmen.
Das Trump-Wahlkampfteam kündigte umgehend an, dass es gegen Bellows Entscheidung Berufung bei den Gerichten von Maine einlegen werde. Sie selbst setzte ihre Entscheidung aus, bis das Gericht eine Entscheidung in dem Fall erließ.
Als Außenministerin ist Bellows für den Wahlkampf im nordöstlichen US-Bundesstaat verantwortlich. Sie ist die erste Wahlhelferin, die einen Präsidentschaftskandidaten auf der Grundlage des Vierzehnten Verfassungszusatzes einseitig von einer Vorwahl ausgeschlossen hat.
„Kein Präsidentschaftskandidat hat sich jemals an einem Aufstand beteiligt.“
Trumps Gegner in mehreren Bundesstaaten berufen sich auf den vierzehnten Zusatz zur Bundesverfassung, der aus dem Bürgerkrieg stammt. Es verbietet Personen, ein Amt zu bekleiden, wenn sie „Rebellion oder Rebellion“ begehen, nachdem sie vor den Vereinigten Staaten den Amtseid geleistet haben. Trumps Kritiker halten seine Beteiligung an der Erstürmung des Kapitolgebäudes am 6. Januar 2021 für erwiesen.
Bellows schrieb in einer 34-seitigen Erklärung, dass sie ihre Entscheidung nicht leichtfertig getroffen habe. „Ich verstehe, dass kein Außenminister jemals einen Präsidentschaftskandidaten daran gehindert hat, an einer Wahl gemäß Artikel III des Vierzehnten Verfassungszusatzes teilzunehmen. „Aber ich verstehe auch, dass sich kein Präsidentschaftskandidat jemals an einem Aufstand beteiligt hat“, sagte Bellows zu den Ereignissen im Januar Am 6.6.2021 erfolgte „auf Antrag, mit Wissen und Unterstützung des scheidenden Präsidenten.“
Vor anderthalb Wochen entschied der Oberste Gerichtshof Colorados in einer dramatischen Entscheidung, dem Republikaner wegen seiner Beteiligung an der Erstürmung des Kapitols die Teilnahme an den Präsidentschaftsvorwahlen seiner Partei im Bundesstaat nicht zu erlauben. Doch die Gerichte in Michigan entschieden anders.
Derzeit befassen sich zwei Gerichte mit Trumps Rolle in dem Vorfall, eines auf Bundesebene und das andere auf Landesebene. Allerdings wurde er noch nicht offiziell wegen „Rebellion“ angeklagt. Es ist davon auszugehen, dass die Frage der Wahlbeteiligung Trumps letztlich vor dem höchsten US-Gericht, dem Supreme Court, geklärt werden muss.