Deutschland setzt Luxemburg in eine Hochrisikozone

Laut einer Pressemitteilung des rheinischen Robert-Koch-Instituts hat die Bundesregierung vierzig Bundesländer, darunter Luxemburg, mit den meisten Coronavirus-Infektionen und insbesondere Omigron als Hoch- oder teilweise Hochrisikogebiete eingestuft. Variation. In Luxemburg lag die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Menschen pro Woche an diesem Samstag in Luxemburg nach Angaben der Johns-Hopkins-Universität und der Europäischen Gesundheitskommission ECDC (Europäisches Zentrum für die Kontrolle und Prävention von Krankheiten) bei 1.329,1.

Neben dem Großherzogtum Luxemburg, Schweden und Estland sowie den Vereinigten Arabischen Emiraten stehen Israel, Kenia, Australien und Argentinien auf der Liste. Von Deutschlands Nachbarn wird Österreich ab diesem Sonntag nicht das einzige Hochrisikogebiet sein. Frankreich wurde bereits im Dezember von Deutschland zur Hochrisikozone erklärt.

Kompatibilitätsregeln

Passagiere ab sechs Jahren, die nach einem Aufenthalt in Luxemburg in den letzten 10 Tagen nach Deutschland einreisen, müssen einen Gesundheitsnachweis vorlegen. Jeder Reisende muss 14 Tage vorher eine Impfbescheinigung, einen Heilungsnachweis (mehr als 28 Tage und weniger als 6 Monate PCR-Test) oder einen negativen Test (weniger als 48 Stunden PCR / Antigen) vorlegen.

Wer aus einem Risikogebiet nach Deutschland kam und keinen Impf- oder Heilungsschein hatte, sollte für zehn Tage isoliert werden. Sie kann nur befreit werden, wenn sie fünf Tage nach ihrer Einreise einen negativen Test vorlegt.

Nicht geimpfte und nicht geimpfte Personen, die im grenzüberschreitenden Verkehr nach Deutschland einreisen, insbesondere weniger als 24 Stunden (Arbeitnehmer und andere Unterbringungsarten weniger als 24 Stunden), müssen im Besitz einer negativen Prüfbescheinigung sein, die zweimal erneuert wird . Woche. Wer sich weniger als 24 Stunden im Nachbarland aufhält, ist von der digitalen Einreisebenachrichtigung und der Isolationspflicht bei der Einreise in die Region ausgenommen. Personen, die auf dem Rückweg nur den Hochrisikobereich durchqueren, sind von der Isolationspflicht ausgenommen

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