Datenschutzanwälte gehen gegen Fitbit vor

Datenschutzanwälte gehen gegen Fitbit vor

Es ist kein Geheimnis, dass Google eine Datenkrake ist. Wie könnte es anders sein, wenn ein Unternehmen die meisten seiner Dienste kostenlos anbietet und diese über Benutzerdaten monetarisiert. Fitbit gehört Google, bietet seine Produkte aber natürlich gegen Gebühr an. Dies gilt sowohl für Geräte wie die Smartwatch Fitbit Sense 2 als auch für ein kostenpflichtiges Fitbit Premium-Abonnement. Doch die Datenschutzbeauftragten von noyb ärgern sich darüber, dass Fitbit nach wie vor nicht ganz nach ihrer Meinung mit den Nutzerdaten umgeht.

Nach privaten Angaben Gegen Fitbit wurden drei Beschwerden eingereicht: in Österreich, den Niederlanden und Italien. Beispielsweise werden neue App-Nutzer gezwungen, der Datenübermittlung in Länder außerhalb der Europäischen Union zuzustimmen, wo lokale Regeln nicht mehr gelten. Sie können Ihre Einwilligung entgegen den gesetzlichen Vorschriften nicht widerrufen. Wenn Sie damit nicht einverstanden sind, können Sie mit Ihrem Fitbit-Produkt nichts mehr machen. Sie können die Nummer nur verlassen, wenn das Konto vollständig gelöscht wird.

Es ist nicht möglich, ein Fitbit-Konto zu führen und somit seine Produkte mit vollem Funktionsumfang zu nutzen und gleichzeitig eine Datenextraktion in Ländern außerhalb der Europäischen Union zu vermeiden. Und EU-Nutzer müssen „der Übermittlung ihrer Daten in die USA und andere Länder mit anderen Datenschutzgesetzen zustimmen“. Schließlich zwingt Fitbit seine Kunden dazu, ihre sensiblen Gesundheitsdaten gerne an andere Länder weiterzugeben, in denen laxe Datenschutzgesetze gelten. Die möglichen Folgen oder konkreten Zielländer sind jedoch nicht geklärt.

Infolgedessen zwingt Fitbit Benutzer zu einer Einwilligung, die nicht wirklich unentgeltlich, informiert oder spezifisch ist. Dies ist ein klarer Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Darüber hinaus werden nicht nur E-Mail, Geburtsdatum und Geschlecht weitergegeben, sondern auch „Daten wie Aufzeichnungen zu Essen, Gewicht, Schlaf, Wasser oder Frauengesundheit, Wecker und Nachrichten in Diskussionsforen oder an Freunde auf Gottesdiensten“. Fitbit beansprucht sogar das Recht, diese Daten an Dritte weiterzugeben, von denen es nicht mehr weiß, wo sie sich befinden.

Die von noyb genannten Beschwerdeführer haben zuvor von ihrem Auskunftsrecht beim Datenschutzbeauftragten von Fitbit Gebrauch gemacht – ohne jemals eine Antwort zu erhalten. Auch wenn Fitbit den Widerruf der Datenübermittlung zulassen würde, wäre laut noyb ein Verstoß gegen europäisches Datenschutzrecht gegeben. Generell nutzt Fitbit die Einwilligung als eine Art Blankoscheck für die routinemäßige Übermittlung sämtlicher Gesundheitsdaten in Länder außerhalb der Europäischen Union.

noyb fordert nun die zuständigen Datenschutzbehörden auf, Fitbit zur Einhaltung der Gesetze und zur Transparenz gegenüber den Nutzern zu bewegen. Theoretisch könnte man sich eine Strafe von einer Milliarde US-Dollar vorstellen, wenn Fitbit so weitermacht wie bisher.

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