Als Reaktion auf Criteos Beschwerde versprach Facebook, Online-Werbepraktiken zu überprüfen ممارساتممارسات

Die Wettbewerbsbehörde gab am 3. Mai bekannt, dass Facebook im Rahmen einer offenen Untersuchung im Bereich der Online-Werbung eine Reihe von Zusagen gemacht habe.

Beschwerde von Crito
Es ist der Retargeting-Spezialist Criteo, der im Oktober 2019 eine Beschwerde bei der französischen Gendarmerie einreichte, in der er den Mangel an Klarheit und Objektivität beim Zugriff auf die Werbedienste von Facebook anprangerte. Die Aktion kam, nachdem er vor einem Jahr aus dem Facebook Marketing Partner Program (FMP) ausgeschlossen wurde.

Dieses Programm ermöglicht es etwa 100 Anbietern von Anzeigentechnologie, Werbetreibenden ergänzende Technologien und Dienste zur Verfügung zu stellen, die zur Verbesserung der Anzeigengebote und zur Überwachung der Kampagnenleistung beitragen. FMP-Mitglieder unterliegen einem Auswahlverfahren und müssen eine Reihe von Auflagen hinsichtlich des Volumens sowie der Kategorien der Werbeinvestitionen erfüllen, stellt der Ausschuss fest. Im Gegensatz dazu bietet FMP Zugang zu maßgeschneidertem Support und Schulungen zu Facebook-Produkten sowie zu einem verbesserten Markenimage bei Werbetreibenden.

Zu diesem Zeitpunkt der Untersuchung ist die Wettbewerbsbehörde der Ansicht, dass die von Criteo angeprangerten Praktiken „das Potenzial haben, die Zugangsbedingungen zu Werbeinventaren, die Facebook an Vermittler wie Criteo verkauft, und zu Daten im Zusammenhang mit Werbekampagnen tatsächlich zu verschlechtern ist nicht transparent und objektiv.“

Compliance-Schulung für Vertriebsteams
Angesichts dieser Anschuldigungen hat Facebook eine Reihe von Verpflichtungen eingegangen, wie z. an FMP AdTech-Partner.

Die Autorité de la concurrence wird diese Verpflichtungen einem „Markttest“ unterziehen, um festzustellen, ob sie wettbewerbsrechtlichen Bedenken angemessen Rechnung tragen. Werbetreibende und Betreiber von Online-Werbung werden gebeten, ihr Feedback bis zum 5. Juli 2021 abzugeben. Am Ende dieses Verfahrens kann die französische Behörde den Streit beilegen, wenn die Zusagen kartellrechtlichen Bedenken entsprechen.

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