Abschiebung nicht mehr verpflichtend: Oberster Gerichtshof annulliert Trumps Asylprogramm

Abschiebung nicht mehr verpflichtend: Oberster Gerichtshof annulliert Trumps Asylprogramm

Die Abschiebung ist nicht mehr obligatorisch
Der Oberste Gerichtshof hebt Trumps Asylprogramm auf

US-Präsident Biden hat sich bereits im Wahlkampf für eine humanere Einwanderungspolitik eingesetzt. Nun scheint er einen Phase-One-Sieg errungen zu haben: Der Oberste Gerichtshof hat dafür gestimmt, Donald Trumps umstrittenes Asylprogramm „Stay in Mexico“ zu kippen.

Der Oberste Gerichtshof der USA hat grünes Licht für die Aufhebung des umstrittenen Asylprogramms von Ex-Präsident Donald Trump gegeben. Fünf der neun Richter des Obersten Gerichtshofs haben den Weg dafür geebnet. Im Rahmen des Programms „Stay in Mexico“ wurden zentralamerikanische Asylsuchende bis zu ihrem Asylverfahren nach Mexiko zurückgeschickt.

Trump führte die offiziell als „Protocols for the Protection of Immigrants“ bekannte Politik 2019 ein. Auf Anordnung des damaligen rechtspopulistischen Präsidenten kamen Zehntausende Asylsuchende aus Süd- und Mittelamerika in die Vereinigten Staaten Staaten durch Mexiko wurden nach Mexiko zurückgeschickt. Anwälte von Einwanderern sagten, Asylbewerber seien in Mexiko mit gefährlichen Bedingungen konfrontiert, während überlastete US-Gerichte ihre Fälle nur langsam bearbeiten.

Die konservativen Richter zogen nach

Trumps Nachfolger Joe Biden, der im Wahlkampf eine humanere Einwanderungs- und Flüchtlingspolitik versprochen hatte, wollte die Praxis beenden. Nach Klagen mehrerer von Republikanern regierter Staaten ordnete ein Bundesgericht jedoch die Wiederaufnahme des Programms an. Der Oberste Gerichtshof der USA weigerte sich zunächst, die Entscheidung aufzuheben.

Dies zwang die Biden-Regierung, das umstrittene Programm wieder aufzunehmen. Sie hat das Berufungsverfahren jedoch noch weiter vorangetrieben und jetzt hat sie Recht. Zwei konservative Verfassungsrichter haben sich ihren drei liberalen Kollegen am Obersten Gerichtshof angeschlossen. Während das Bundeseinwanderungsgesetz der Exekutive die Befugnis gibt, Asylsuchende nach Mexiko abzuschieben, schreibt es dies nicht vor, heißt es in dem Gerichtsurteil.

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