Verlängerte Stilllegungsleistung für kanadische Arbeitnehmer tritt in Kraft

Die kanadische Regierung gab am Donnerstag bekannt, dass der erweiterte Anspruch auf die Canadian Workers‘ Containment Benefits (PCTCC) in Kraft tritt.

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Kanadier, die in Gebieten leben, die von Sperrung oder Kapazitätsbeschränkungen betroffen sind, können jetzt auf PCTCC zugreifen.

Die Leistung bietet anspruchsberechtigten Arbeitnehmern, die direkt von COVID-19-bezogenen Eindämmungsmaßnahmen betroffen sind und einen Verlust von 50 % oder mehr ihres Einkommens verursacht haben, eine Einkommensunterstützung in Höhe von 300 USD pro Woche. Arbeitnehmer in neu ausgewiesenen Eindämmungszonen können die Leistung bereits am Donnerstag, rückwirkend zum 19. Dezember 2021 bis 12. Februar 2022, beantragen.

Die Regierung sagt, sie sei entschlossen, sicherzustellen, dass die Kanadier die Unterstützung erhalten, die sie benötigen, um mit den Auswirkungen der Entwicklung des variablen Omicron umzugehen, und gleichzeitig die wirtschaftliche Erholung zu unterstützen.

Die Bundesregierung fügte hinzu, dass Fälle von Betrug und verdächtigen Aktivitäten weiterhin überwacht werden und neue Kontrollen eingeführt wurden, um die Integrität der Programme zu schützen und sicherzustellen, dass nur berechtigte Kanadier Leistungszahlungen erhalten.

Derzeit gehören British Columbia, Alberta, Manitoba, Ontario, Quebec, New Brunswick, Nova Scotia, Prince Edward Island, Neufundland und Labrador sowie Nunavut zu den ausgewiesenen Sicherheitsbereichen. Diese Liste wird aktualisiert, wenn die regionalen und interregionalen Regierungen Änderungen an den von der Gesundheitsbehörde auferlegten Beschränkungen vornehmen.

  • Sie haben 2020, 2021 oder in den 12 Monaten vor Ihrem Bewerbungsdatum mindestens 5.000 US-Dollar verdient;
  • Reichen Sie eine Steuererklärung für 2020 ein;
  • Betrieb oder Bereitstellung eines Dienstes in einem ausgewiesenen Sicherheitsbereich;
  • Sie erlebte eine der folgenden Folgen, entweder den Verlust des Arbeitsplatzes, die Unfähigkeit, einen Vertrag als Selbständige auszuüben, oder einen Rückgang des durchschnittlichen Wocheneinkommens um mindestens 50% gegenüber dem Vorjahr aufgrund des „Lebens in einer bestimmten“ Eindämmung Zone.

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